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Hausordnung

1. Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für alle haupt-, neben-/ freiberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen sowie alle weiteren Verantwortlichen/Leiter/innen, Dozenten/innen von Veranstaltungen sowie Teilnehmer/innen von Veranstaltungen und Schüler/innen, Nutzer/innen und Besucher/innen des Bürger-, Bildungs- und Freizeitzentrums (BBFZ).

2. Grundsätzliches

Die Einrichtungsgegenstände sind werterhaltend und schonend zu behandeln, die Räume sauber und ordentlich, insbesondere in einer unveränderten Bestuhlung zu hinterlassen.

3. Haftung

Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die den Nutzern/innen bei Gebrauch der Räumlichkeiten einschließlich der Nebenräume und Eingänge sowie der zur Verfügung gestellten Gegenstände entstehen, erfolgt die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Eine Haftung für das Abhandenkommen von Geld, Wertsachen und Garderobe wird nicht übernommen.

4. Hausrecht

Für das BBFZ wird das Hausrecht grundsätzlich durch die Einrichtungsleitung in Vollmacht des Oberbürgermeisters ausgeübt, d.h. die Einrichtungsleitung ist berechtigt, Besucher/innen aufzufordern, das Gebäude zu verlassen, wenn deren Verhalten den Tatbestand des Hausfriedensbruchs (§§ 123, 124 Strafgesetzbuch) erfüllt.

Ist die Einrichtungsleitung nicht anwesend, so sind alle hauptberuflichen Mitarbeiter/innen zur Ausübung des Hausrechtes berechtigt. Jede/r hauptberufliche Mitarbeiter/in übt in seinem Dienstraum das Hausrecht aus. Erfüllt das Verhalten einer/s Besucherin/s den Tatbestand des Hausfriedensbruchs, so kann der/die hauptberufliche/n Mitarbeiter/in den/die Besucher/in zum Verlassen des Raumes auffordern. Darüber ist umgehend ein Aktenvermerk anzufertigen und der Einrichtungsleitung zur Kenntnis zu bringen.

Nutzern/innen kann der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie den Unterricht stören oder andere Nutzer/innen belästigen. Der Zutritt kann auch Besuchern/innen verweigert werden, die wiederholt gegen diese Hausordnung verstoßen.

5. Fundsachen

Gegenstände aller Art, die in den Räumen des BBFZ gefunden werden, sind im Sekretariat abzugeben.

6. Kursräume

Einrichtungsgegenstände und Lernmaterialien verbleiben in ihren jeweiligen Unterrichtsräumen. Die Sitzordnung eines Seminarraumes darf nur dann geändert werden, wenn nach Unterrichtsende die ursprüngliche Ordnung wieder hergestellt wird. Nach Beendigung der Veranstaltung ist darauf zu achten, dass die benutzten Räume in ordnungsgemäßem Zustand verlassen und die Fenster geschlossen werden sowie die Beleuchtung abgeschaltet wird. Die Heizkörper werden nicht manuell betätigt. Soweit die Tafel oder das Whiteboard beschrieben wurde, ist diese für den nachfolgenden Unterricht zu säubern. Die Kursleiter/innen verschließen den Seminarraum. Dies gilt insbesondere für die EDV-Seminarräume.

7. Vergabe von Beratungsräumen

Die Vergabe von Beratungsräumen wird in der Verwaltungsanordnung Nr. 32 – Vergabe von Räumen, sowie Nutzung von Technik und Zubehör der Stadt Dessau-Roßlau - geregelt. Die Vergabe erfolgt durch die Einrichtungsleitung.

8. Werbung und Sammlungen

Das Anbieten von Waren, Losen, Leistungen usw. sowie jegliche kommerzielle Werbung in der Einrichtung sind untersagt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Einrichtungsleitung. Sammlungen jeder Art durch Dritte innerhalb des Hauses sind nicht gestattet.

9. Schlüsselordnung, Sicherungsmaßnahmen, Datenschutz

Haupt-, neben-/ freiberufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen sowie alle weiteren Verantwortliche/Leiter/innen, Dozenten/innen von Veranstaltungen erhalten durch die Einrichtungsleitung einen Raumschlüssel. Die Schlüssel verbleiben für die Dauer der Beschäftigung/Zusammenarbeit in persönlicher Verwahrung. Sie sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses/der Zusammenarbeit zurückzugeben. Der Verlust von Schlüsseln ist unverzüglich der Einrichtungsleitung zu melden.

In Eigenverantwortung der jeweiligen Büronutzer/innen sind zur Sicherung vorübergehend unbesetzter Diensträume und deren Einrichtungen die Türen und ggf. die Fenster zu schließen. Analog ist bei Dienstende zu verfahren. Hier sind zusätzlich die Fenster zu schließen, die Computer, ggf. technische Geräte und das Licht auszuschalten. Jede/r Beschäftigte hat eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass den Belangen des Datenschutzes generell, besonders aber der personenbezogenen Daten, am eigenen Arbeitsplatz Rechnung getragen wird. Dazu gehört, nach Dienstschluss die dem Schutz unterliegenden Arbeitsmaterialien verschlusssicher zu verwahren.

10. Rauchverbot, Umgang mit offenem Licht

Im Haus besteht Rauchverbot. Gleiches gilt für das unmittelbare Umfeld insbesondere für den Bereich des Haupteinganges der Einrichtung mit Ausnahme des dafür vorgesehenen, mit Aschenbechern ausgestatteten Platzes. 

Der Umgang mit offenem Licht (z.B. Kerzen in Adventsgestecken, Teelichte) in den Räumen ist unter Aufsicht zulässig, aber auch bei nur kurzzeitigem Verlassen des Raumes sind Kerzen o.Ä. zu löschen.

11. Hundeverbot

Das Mitbringen von Haus- und Nutztieren durch Nutzer/innen und Besucher/innen ist generell untersagt. Dies gilt nicht für Blindenführhunde.

12. Brandschutz, Verhalten bei Bränden und sonstigen Gefahren, Arbeitsschutz, Unfallverhütung

Alle Beschäftigten sind verpflichtet, durch größte Vorsicht zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Besteht Verdacht auf Umstände, die eine Brandgefahr darstellen können (z.B. Schmorgerüche, schadhafte Steckdosen), ist umgehend die Einrichtungsleitung oder der Hausmeister zu benachrichtigen. Bei Bemerken eines Brandes ist der Notruf 112 zu wählen. Vorhandene Rauch- oder Brandschutztüren dürfen nicht verkeilt und verstellt werden. Für das Verhalten bei Bränden und sonstigen Gefahren gilt der jeweilige Evakuierungsplan. Die Einrichtungsleitung ist dafür verantwortlich, dass den Beschäftigten der Evakuierungsplan zur Kenntnis gebracht wird. Jede/r hauptberufliche Mitarbeiter/in ist in dem Bereich, in dem er/sie weisungsbefugt ist, auch verantwortlich für Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.

13. Fluchtwege und Notausgänge

Die Fluchtwege und Notausgänge sind durch Schilder gekennzeichnet. Es dürfen keine Gegenstände in den Fluchtwegen abgestellt werden.

14. Zusätzliche Hinweise für die EDV-Räume und Räume mit Smartboard oder Beamer

Die Computer sind nach dem Unterricht geordnet herunterzufahren. Monitore, Drucker und der Beamer sind auszuschalten. Auf die Kabinettordnung für PC-Kabinette wird verwiesen. Insbesondere ist der Verzehr von Speisen und Getränken in den PC-Kabinetten nicht gestattet.

15. Mülltrennung

Wir bitten, alle Abfälle nach Papier, Plastik (Tetrapacks) und Restmüll zu trennen und in die jeweils aufgestellten entsprechend gekennzeichneten Behältnisse zu werfen.

16. Parken

Die Parkordnung auf den gekennzeichneten Parkplätzen ist einzuhalten. Parkmöglichkeiten und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sowie PKW- und Zweirad-Kfz sind entsprechend gekennzeichnet. Die Zufahrt zum Haupteingang des Gebäudes ist für Rettungsfahrzeuge und für Anlieferungen ständig frei zu halten.

 

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März 2024

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